Glarner Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten - GPP
Tätigkeit
In folgenden Berufsfeldern sind Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten beratend, therapeutisch, forschend oder in der Ausbildung anderer Berufsgruppen tätig:
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Paar- und Familientherapie
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Organisationspsychologie
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Elternschaft/Familie/Erziehung
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Forensische Psychologie
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Gerontopsychologie
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Gesundheitspsychologie
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Neuropsychologie/-Rehabilitation
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Psychotherapie / Klinische Psychologie
Für die Tätigkeit in manchen dieser Berufsfelder müssen die Psychologinnen und Psychologen nach ihrem Hochschulstudium in Psychologie noch eine spezielle, z.T. von den Berufsverbänden oder den kantonalen Gesundheitsbehörden anerkannte Weiterbildung absolvieren.
Für psychotherapeutische Tätigkeiten ist in Institutionen in der Regel mindestens eine begonnene und in freier Praxis eine abgeschlossene Psychotherapie-Weiterbildung erforderlich.
In der Schweiz ist die Berufsbezeichnung eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin/ Psychotherapeut gesetzlich geschützt. Nur Personen mit einem Hochschulstudium im Hauptfach Psychologie auf Master-, Lizentiats- oder Diplom-Stufe und einer abgeschlossenen Weiterbildung in Psychotherapie dürfen diese Berufsbezeichnung führen.